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Zum Jugendschutzgesetz

Wir sind seit dem 01. April verpflichtet die Volljährigkeit unserer Kunden zu überprüfen. Das gilt für E-Zigaretten, Liquids und Tabakwaren.

Tabak kann ab jetzt nur noch derjenige kaufen, der mit ein Kundenkonto angemeldet ist und dieses verifiziert.

Für die Kunden bedeutet das:

Ab dem Moment an, wo ein Artikel mit einer FSK-Einschränkung versehen ist eine Verifizierung des Alter vorgenommen werden muss. (Diese erfolgt mittels Weiterleitung auf Schufa-Q-Bit-Check)

Die Schufa speichert keinerlei Daten, sondern gibt nur Auskunft ob Ihr das alter zum Tabakkaufen erreicht habt.

Die Altersprüfung ist einmalig und wird gespeichert. Kunden ohne Kundenkonto müssen bei jeder Bestellung erneut eine Altersprüfung durchführen.